Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anbieter: Areal360 – Sebastian Heinisch Immobilien, Landshuter Weg 4, 33659 Bielefeld, Deutschland. E-Mail: info@areal360.de, Telefon: 0521 44815301. USt-IdNr.: DE289606989.
Areal360 ist eine Marke von Sebastian Heinisch. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die unter der Marke Areal360 angeboten werden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen Sebastian Heinisch, handelnd unter der Marke Areal360 (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Erstellung virtueller 360°-Rundgänge von Immobilien sowie damit verbundene Leistungen abgeschlossen werden.
(2) Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung dieser AGB ist maßgeblich. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen; Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung virtueller 360°-Rundgänge von Immobilien sowie die Bereitstellung dieser Rundgänge über eine Online-Plattform (Hosting) und optional die Lieferung von Grundriss-Dokumenten und zusätzlichen Leistungen.
(2) Der Leistungsumfang umfasst je nach gebuchtem Paket:
- Vor-Ort-Aufnahme der Immobilie mit 360°-Kameratechnik (Insta360 X5) in HDR-Qualität
- Bildoptimierung und Produktion des virtuellen Rundgangs im Studio
- Bereitstellung über eine professionelle Hosting-Plattform mit paketspezifischer Laufzeit
- Technische Lieferung des fertigen Links inklusive Einbettungscodes (iFrame, Embed-Code)
- Zusatzleistungen wie zusätzliche Außenhotspots, Grundriss-Dokumente oder Hosting-Verlängerungen
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Paket und den optional hinzugebuchten Zusatzleistungen. Die jeweils aktuellen Pakete und Zusatzleistungen sind auf der Website des Anbieters unter www.areal360.de/preise einzusehen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Leistung durch geeignete Dritte erbringen zu lassen. Dies betrifft insbesondere die Erstellung von Grundriss-Dokumenten (siehe § 10).
§ 3 Vertragsschluss und Bestellvorgang
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden (invitatio ad offerendum).
(2) Durch das Absenden der Bestellung über das Bestellformular gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstvertrages ab. Der Kunde erhält unmittelbar nach Absendung der Bestellung eine automatisch generierte Bestellbestätigung per E-Mail, die den Eingang der Bestellung dokumentiert.
(3) Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Anbieter zustande. Die Annahme erfolgt durch gesonderte schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder spätestens durch die Ausführung der Leistung (Durchführung des Aufnahmetermins). Die automatische Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
(4) Der Anbieter behält sich vor, ein Angebot des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Termin- oder Kapazitätsgründe dagegensprechen oder die Immobilie außerhalb des regulären Leistungsgebiets liegt.
(5) Beim XL-Paket und bei individuellen Anfragen erfolgt der Vertragsschluss durch ein individuelles Angebot des Anbieters und dessen ausdrückliche Annahme durch den Kunden.
§ 4 Preise und Preisgestaltung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Bruttopreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Gegenüber Unternehmern weist der Anbieter auf Wunsch die Preise zusätzlich netto aus.
(2) Neben dem Paketpreis können folgende zusätzliche Kosten anfallen, die auf der Endrechnung gesondert ausgewiesen werden:
- Anfahrtspauschale bei Objekten außerhalb der 30-Kilometer-Komfortzone ab Bielefeld-Senne (siehe § 5)
- m²-Aufpreis bei Überschreitung der paketspezifischen Wohnfläche
- Zusätzliche Leistungen, die vor Ort beauftragt werden (zusätzliche Außenhotspots, spontan hinzugebuchte Grundriss-Dokumente)
- Hosting-Verlängerungen über die im Paket enthaltene Laufzeit hinaus
(3) Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass vor Ort erbrachte Zusatzleistungen und Anfahrtspauschalen, die sich aus den tatsächlichen Gegebenheiten ergeben, auf der Endrechnung aufgeführt und mitberechnet werden. Der Anbieter informiert den Kunden vor Erbringung über anfallende Zusatzkosten.
(4) Bei knapper Überschreitung der paketspezifischen Wohnfläche (bis zu einer im Preisverzeichnis definierten Grenze) wird ein transparenter m²-Aufpreis berechnet. Bei erheblicher Überschreitung empfiehlt der Anbieter den Wechsel in das nächsthöhere Paket.
§ 5 Anfahrt und Leistungsgebiet
(1) Das reguläre Leistungsgebiet des Anbieters umfasst die Region Ostwestfalen-Lippe (OWL). Ausgangspunkt für die Berechnung der Anfahrt ist der Unternehmensstandort in Bielefeld-Senne (Landshuter Weg 4, 33659 Bielefeld).
(2) Innerhalb eines Umkreises von 30 Kilometern (einfache Strecke) erfolgt die Anfahrt kostenfrei. Bei Objekten außerhalb dieser 30-Kilometer-Zone wird eine Anfahrtspauschale berechnet.
(3) Die Anfahrtspauschale beträgt 0,69 € brutto je zusätzlichem Kilometer, berechnet als Hin- und Rückweg über die von Google Maps ermittelte Fahrstrecke. Die ersten 30 Kilometer der einfachen Strecke bleiben dabei jeweils kostenfrei. Die Berechnungsformel lautet: (Einfache Entfernung in Kilometern − 30) × 2 × 0,69 €.
(4) Der Kunde gibt die vollständige Objektadresse im Rahmen der Terminbuchung an. Bei Entfernungen über 30 Kilometer informiert der Anbieter den Kunden vor dem Termin per E-Mail über die voraussichtliche Anfahrtspauschale. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Termin zu stornieren, sofern er mit der Pauschale nicht einverstanden ist.
(5) Objekte außerhalb des regulären Leistungsgebiets (über 100 Kilometer Entfernung) werden nur nach individueller Absprache und gesondertem Angebot bedient.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Durchführung des Aufnahmetermins. Die Rechnung umfasst den Paketpreis, alle gebuchten und tatsächlich erbrachten Zusatzleistungen sowie die Anfahrtspauschale. Die Rechnung wird dem Kunden gemeinsam mit dem Vorschau-Link zum fertigen Rundgang elektronisch zugestellt.
(2) Das Zahlungsziel beträgt 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto unter Angabe der Rechnungsnummer.
(3) Der Anbieter behält sich vor, bei Großaufträgen oder bei Neukunden ohne Zahlungshistorie eine Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. In solchen Fällen wird dies vor Vertragsschluss transparent kommuniziert.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB).
(5) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, erhält er folgende Mahnungen: Zahlungserinnerung (gebührenfrei) nach 7 Tagen Überschreitung; erste Mahnung mit einer Mahngebühr von 5,00 € nach weiteren 10 Tagen; zweite Mahnung mit einer Mahngebühr von 10,00 € nach weiteren 14 Tagen. Bleibt auch die zweite Mahnung erfolglos, wird die Forderung ohne weitere Ankündigung gerichtlich geltend gemacht oder an ein Inkassounternehmen übergeben.
(6) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
§ 7 Terminbuchung und Terminabsage
(1) Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde per E-Mail einen Link zur eigenständigen Terminbuchung über das Online-Terminsystem des Anbieters. Der Kunde wählt einen für ihn passenden Termin aus den verfügbaren Zeitfenstern aus und gibt dabei die vollständige Objektadresse an.
(2) Der Aufnahmetermin soll innerhalb von 6 Wochen nach Bestellung stattfinden. Bei längerer Untätigkeit des Kunden behält sich der Anbieter vor, den Auftrag zurückzugeben und bereits erbrachte Vorleistungen in Rechnung zu stellen.
(3) Eine kostenfreie Terminverschiebung ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei Absagen oder Verschiebungen mit kürzerer Frist werden folgende Stornogebühren fällig: bei Absage zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Termin 25 % des Paketpreises; bei Absage zwischen 24 und 2 Stunden vor dem Termin 50 % des Paketpreises; bei Nichterscheinen oder Absage weniger als 2 Stunden vor dem Termin 75 % des Paketpreises.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Termine bei unvorhersehbaren Ereignissen (Krankheit, höhere Gewalt, extreme Wetterbedingungen) kostenfrei zu verschieben. In solchen Fällen wird der Kunde unverzüglich informiert und gemeinsam mit ihm ein Ersatztermin vereinbart.
(5) Kann der Aufnahmetermin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (fehlender Zugang zur Immobilie, unvorbereitete Räume, Nichterscheinen), nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, kann der Anbieter den vollen Paketpreis sowie die Anfahrtspauschale in Rechnung stellen. Ein Ersatztermin wird gesondert berechnet.
§ 8 Vorbereitung der Immobilie und Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Immobilie zum vereinbarten Termin aufnahmebereit ist. Dies bedeutet insbesondere:
- Räume sind aufgeräumt und in einem präsentablen Zustand
- Ausreichende Beleuchtung ist vorhanden
- Persönliche Gegenstände, die nicht im Rundgang erscheinen sollen (Fotos, Dokumente, Kennzeichen, sensible Objekte), sind entfernt oder abgedeckt
- Der Zugang zur Immobilie ist zum Termin gesichert
(2) Sofern der Kunde nicht selbst Eigentümer der Immobilie ist, sichert er dem Anbieter zu, die Zustimmung des berechtigten Eigentümers oder der sonstigen Berechtigten zur Durchführung der Aufnahmen und der späteren Nutzung vorliegen zu haben. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf Grund fehlender oder unzureichender Zustimmung zur Aufnahme oder Veröffentlichung entstehen.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und führt dies zu einem erhöhten Aufwand (z. B. zusätzlicher Aufnahmetermin erforderlich, Nachbearbeitung aufgrund mangelhafter Vorbereitung), behält sich der Anbieter die Berechnung des Mehraufwands nach tatsächlichem Zeitaufwand vor.
§ 9 Einwilligung für Aufnahmen, Datenschutz vor Ort und datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
(1) Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, die Erstellung und Bildaufnahmen der betreffenden Immobilie zu beauftragen. Er verpflichtet sich, die Zustimmung aller betroffenen Dritten (Mieter, Mitbewohner, Nachbarn bei Außenaufnahmen) einzuholen, sofern dies erforderlich ist.
(2) Der Anbieter arbeitet beim Aufnahmeprozess DSGVO-konform. Persönliche Gegenstände, Gesichter, Kennzeichen und andere datenschutzrelevante Elemente werden bei der Nachbearbeitung unkenntlich gemacht, sofern sie auf den Aufnahmen sichtbar sind und der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Handhabung wünscht.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für auf den Aufnahmen sichtbare Inhalte, deren Veröffentlichung vom Kunden nicht gewünscht ist, sofern der Kunde auf solche Inhalte vor der Aufnahme nicht hingewiesen hat oder diese in der Freigabe nicht markiert hat.
(4) Die erstellten virtuellen Rundgänge und Modelle werden je nach gebuchtem Leistungspaket auf einer der folgenden Hosting-Plattformen bereitgestellt: Kuula Inc. (Florida, USA), Matterport Inc. (Sunnyvale, CA, USA) oder CubiCasa Oy (Oulu, Finnland). Die Bild- und Modelldaten werden teils auf Servern in den USA gespeichert und über Content Delivery Networks ausgeliefert. Für die Datenübermittlung in die USA bestehen geeignete Garantien gemäß Art. 46 DSGVO, insbesondere Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Die konkret eingesetzte Plattform ergibt sich aus dem gebuchten Paket und wird in der Auftragsbestätigung benannt.
(5) Die Aufnahmen der Immobilie enthalten im Regelfall keine personenbezogenen Daten. Sollten im Einzelfall personenbezogene Daten in den Aufnahmen enthalten sein, werden diese gemäß Absatz (2) unkenntlich gemacht.
(6) Der Kunde ist im datenschutzrechtlichen Sinne eigenständig Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Einbindung und Veröffentlichung des Rundgangs oder Modells auf seinen eigenen Websites, Immobilienportalen, Social-Media-Kanälen und sonstigen Vermarktungskanälen.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Einbindung des Rundgangs oder Modells auf seinen Kanälen die datenschutzrechtlichen Anforderungen eigenständig zu erfüllen (Hinweis in der eigenen Datenschutzerklärung, ggf. Einwilligung der Website-Besucher über ein Cookie-Banner, Information über die Datenübermittlung in die USA).
(8) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer datenschutzwidrigen Einbindung oder Veröffentlichung des Rundgangs oder Modells durch den Kunden resultieren.
§ 9a Besondere Bestimmungen für Aufträge im Bereich Architektur, Planung und Bauwesen (AEC-Aufträge)
(1) Diese ergänzenden Bestimmungen gelten für sämtliche Aufträge, deren Leistungsumfang über die klassische Vermarktungs-Aufnahme hinausgeht und insbesondere die Erstellung von Punktwolken (E57 nach ASTM E2807), vermaßten CAD-Plänen (DWG), digitalen Bestandsmodellen oder BIM-Modellen (z. B. in Revit, mit Detailgrad LOD 200) umfasst (nachfolgend „AEC-Aufträge“).
(2) Die Aufnahmen erfolgen mittels professioneller LiDAR-Scantechnik. Die erreichbare Genauigkeit beträgt im Regelfall ±20 mm bei Reichweiten bis 100 m. Die Aufnahme ersetzt keine vermessungsrechtlich verbindliche Aufnahme durch einen öffentlich bestellten Vermesser; eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV ist nicht Bestandteil der Leistung.
(3) Punktwolken und davon abgeleitete Modelle können in Einzelfällen personenbezogene Daten enthalten. Der Anbieter wird diese Inhalte im Rahmen der Datenaufbereitung gemäß § 9 Abs. 2 nach bestem Wissen entfernen oder unkenntlich machen. Der Kunde ist verpflichtet, vor Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte eine eigene Sichtprüfung vorzunehmen.
(4) Sofern die Erstellung eines BIM-Modells oder eines CAD-Plans beauftragt wird, kann der Anbieter zur Modellerstellung externe Verarbeitungsdienstleister einsetzen. Bei Einsatz solcher Dienstleister erfolgt die Datenübermittlung ausschließlich auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO. Der konkrete Auftragsverarbeiter wird in der Auftragsbestätigung benannt.
(5) Lieferzeiten für AEC-Aufträge richten sich nach dem gebuchten Paket: Bestandsaufnahme Basic 3–5 Werktage, Bestandsaufnahme Komplett 5–7 Werktage, Scan-to-BIM Premium 5–10 Werktage ab Aufnahme. Bei höher detaillierten BIM-Modellen oder unvorhergesehenen Komplexitäten kann sich die Lieferzeit um bis zu zwei Werktage verlängern; in diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert.
(6) Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars überträgt der Anbieter dem Kunden ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der gelieferten Punktwolke, dem CAD-Plan und dem BIM-Modell für eigene und kundenbezogene Planungs-, Dokumentations- und Vermarktungszwecke. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter (Eigentumsvorbehalt entsprechend § 449 BGB).
(7) Eine Weitergabe der Liefergegenstände an unbeteiligte Dritte (insbesondere Wettbewerber des Anbieters) zur Nachnutzung oder Weiterverarbeitung außerhalb des konkreten Projektkontexts bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(8) Das BIM-Modell wird mit dem im jeweiligen Paket festgelegten Detailgrad geliefert (im Standard LOD 200 nach BIMforum-Definition). Höhere Detailgrade (LOD 300+, MEP-Komponenten, Möblierung) sind nicht Bestandteil der Standardlieferung und werden nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung gegen Aufpreis erstellt.
(9) Fahrtkosten werden auch bei AEC-Aufträgen einheitlich abgerechnet: Im Umkreis von 30 Kilometern ab Bielefeld-Senne ist die Anfahrt kostenfrei; darüber hinaus werden 0,69 € pro Kilometer (Hin- und Rückweg, inkl. MwSt.) berechnet. Bei mehrtägigen Aufnahmen wird eine etwaige Übernachtung vorab transparent abgestimmt.
§ 10 Grundriss-Leistungen und Drittanbieter
(1) Für die Erstellung von Grundriss-Dokumenten (Grundriss Basis, Grundriss Premium) nutzt der Anbieter die Dienste des Drittanbieters CubiCasa (CubiCasa Oy, Oulu, Finnland). Die technische Grundrisserfassung erfolgt per Smartphone-Scan vor Ort, die Erstellung der finalen PDF-Dokumente durch CubiCasa.
(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Grundriss-Erstellung Scan-Daten an CubiCasa übermittelt werden. Die Datenschutzrichtlinien von CubiCasa sind unter www.cubi.casa einsehbar.
(3) Die in Grundriss-Dokumenten ausgewiesenen Flächenangaben dienen ausschließlich der Veranschaulichung für Interessenten und potenzielle Käufer oder Mieter. Sie stellen ausdrücklich KEINE Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) dar und ersetzen nicht die Ermittlung der Wohnfläche durch einen Architekten, Vermesser oder anderen Fachmann.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Abweichungen der Flächenangaben von der tatsächlichen Wohnfläche nach WoFlV. Der Kunde hat den entsprechenden Hinweis auf seinem Exposé, in Inseraten und in sonstigen Vermarktungsunterlagen aufzunehmen.
(5) Abweichungen zwischen bestellten und gelieferten Grundriss-Inhalten (z. B. falsche Raumbezeichnungen) werden nach Meldung durch den Kunden durch den Anbieter über CubiCasa korrigiert. Umfangreichere Anpassungen oder nachträgliche Änderungswünsche können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
§ 11 Nutzungsrechte und Veröffentlichung
(1) Der Anbieter überträgt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Aufnahmen und Rundgängen für den Zweck der Vermarktung der konkret aufgenommenen Immobilie.
(2) Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Einbindung in Immobilienportale (ImmoScout24, Immowelt, Kleinanzeigen und vergleichbare), auf eigenen Websites, in Social-Media-Kanälen und in Print-Exposés des Kunden.
(3) Eine Nutzung über die konkret aufgenommene Immobilie hinaus (z. B. Verwendung als Referenzaufnahme für andere Objekte) ist ausdrücklich nicht gestattet. Die Weitergabe des Rundgangs oder der Aufnahmen an Dritte zur eigenständigen Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht zulässig.
(4) Der Anbieter behält die Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an den erstellten Aufnahmen und Rundgängen. Die Veröffentlichung der Aufnahmen erfolgt grundsätzlich auf dem Hosting-System des Anbieters; bei entsprechender Paketstufe wird auf Wunsch ein werbefreier (unbranded) Link zur Verfügung gestellt.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die erstellten Rundgänge zu eigenen Referenzzwecken (Website, Social Media, Portfolio) zu nutzen, sofern dabei keine Rückschlüsse auf die Identität der Eigentümer oder Bewohner möglich sind. Der Kunde kann einer Referenznutzung schriftlich widersprechen.
§ 12 Hosting und Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter stellt die erstellten Rundgänge im Rahmen des gebuchten Pakets auf einer professionellen Hosting-Plattform bereit. Die Hosting-Laufzeit ist paketabhängig und beginnt mit der Bereitstellung des fertigen Rundgangs: Starter-Paket 1 Monat, Premium-Paket 3 Monate, Business-Paket 6 Monate, XL-Paket 6 Monate inklusive.
(2) Nach Ablauf der inkludierten Hosting-Laufzeit kann der Kunde das Hosting kostenpflichtig verlängern: monatliche Verlängerung für 14,90 € brutto pro Monat (monatlich kündbar) oder 6-Monats-Block für 79,00 € brutto (entspricht 13,17 € pro Monat).
(3) Die Verlängerung ist durch den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Hosting-Laufzeit zu beauftragen. Der Anbieter weist den Kunden rechtzeitig vor Ablauf per E-Mail auf das Ende der Laufzeit hin.
(4) Bei ausbleibender Verlängerung wird der Rundgang nach Ablauf der Laufzeit deaktiviert. Eine Reaktivierung ist gegen erneute Beauftragung möglich; bei längerer Unterbrechung (über 6 Monate) kann der Anbieter die vollständige Neueinrichtung berechnen.
(5) Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Hosting-Plattform von mindestens 99 % im Jahresmittel. Kurzfristige Unterbrechungen für Wartungsarbeiten, Updates oder aufgrund höherer Gewalt sind nicht zu vertreten.
(6) Der Anbieter behält sich vor, den Hosting-Dienstleister zu wechseln. In diesem Fall wird der Rundgang unter einer neuen URL bereitgestellt; der Kunde wird rechtzeitig informiert.
§ 13 Lieferung und Freigabe
(1) Der Anbieter stellt den fertigen Rundgang nach Durchführung des Aufnahmetermins und abgeschlossener Nachbearbeitung innerhalb der paketspezifischen Lieferzeit zur Verfügung: 24 bis 48 Stunden bei Starter- und Premium-Paket, 48 bis 72 Stunden bei Business- und XL-Paket. Grundriss-Dokumente werden typischerweise innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Termin geliefert.
(2) Die Lieferung erfolgt per E-Mail als Vorschau-Link. Der Anbieter nimmt bis zu zwei Korrekturschleifen vor; darüber hinausgehende Änderungen können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
(3) Nach Freigabe durch den Kunden (ausdrücklich per E-Mail oder konkludent durch Veröffentlichung) wird der Rundgang aktiv geschaltet und steht unter der final kommunizierten URL im Rahmen der Hosting-Laufzeit zur Verfügung.
(4) Erhebt der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung des Vorschau-Links keine Einwände, gilt der Rundgang als freigegeben.
§ 14 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach den Regeln der Kunst und dem Stand der Technik. Die gesetzliche Gewährleistung gilt, soweit in diesen AGB nicht anders geregelt.
(2) Als Mangel gelten technische oder gestalterische Fehler, die die Nutzbarkeit des Rundgangs erheblich beeinträchtigen. Als Mangel gelten nicht: persönliche Geschmacksfragen hinsichtlich Bildkomposition oder Tour-Navigation, subjektive Bewertungen der Bildwirkung, nachträgliche Wünsche nach zusätzlichen Aufnahmepunkten.
(3) Der Anbieter nimmt im Rahmen der Gewährleistung bis zu zwei Korrekturschleifen vor.
(4) Darüber hinausgehende Änderungen, insbesondere das nachträgliche Aufnehmen zusätzlicher Räume oder Hotspots, werden als Zusatzleistung gesondert berechnet.
(5) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich beim Anbieter anzuzeigen. Bei Unternehmern gilt die gesetzliche Rügepflicht des § 377 HGB.
§ 15 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(5) Für Schäden, die durch einen unsachgemäßen Umgang des Kunden mit dem bereitgestellten Rundgang oder durch Verletzung der Nutzungsrechte Dritter entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB steht bei Verträgen, die im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Eine ausführliche Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular wird dem Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt und ist zudem auf der Website des Anbieters unter www.areal360.de/widerrufsbelehrung einsehbar.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
(4) Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB besteht kein Widerrufsrecht.
§ 17 Datenschutz
(1) Der Anbieter erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechten des Kunden sowie zu den eingesetzten Dienstleistern finden sich in der Datenschutzerklärung.